Steinblock Rankweil
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Hallenordnung)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) regeln die Benutzung der Anlagen der Steinblock Boulderhallen der Steinblock Boulderhalle GmbH, der Steinblock Boulder GmbH und der Steinblock GmbH (nachfolgend Steinblock Boulderhallen) durch Benutzer:innen (nachfolgend einheitlich Benutzer). Sämtliche weitere Personenbezeichnungen erfassen ebenso beide Geschlechter (zB Mitarbeiter). Diese AGB sind in der Halle angeschlagen und enthalten wesentliche Informationen zur Nutzung der Steinblock Boulderhallen.
Jeder Benutzer bestätigt beim Ausfüllen des Registrierungsformulars die Kenntnisnahme dieser. Auf Wunsch ist eine Kopie der AGB an der Kasse erhältlich, ferner sind sie auf unserer Website www.steinblock.at einsehbar.Durch die faktische Benutzung der Anlagen der Steinblock Boulderhallen gelten diese AGB als durch den Benutzer akzeptiert. Damit wird deren Einhaltung unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für die Benutzung gemäß Punkt 2.1 dieser AGB tatsächlich erbracht werden, verpflichtend. Als faktische Benutzung gilt der Aufenthalt in den Anlagen der Steinblock Boulderhallen sowohl zu Zwecken der eigenen sportlichen Betätigung als auch zur Begleitung anderer Boulderer sowie zur Konsumation im Gastronomiebereich. Zudem ist in der Halle das „HEADS-UP Gefahrenquellen beim Bouldern“ angeschlagen. Jedem Nutzer sind die darin genannten boulderspezifischen Risiken bekannt und er nimmt diese in Kauf.
Unter dem Begriff „Anlagen der Steinblock Boulderhallen“ sind zu verstehen:
Benutzer der Steinblock Boulderhalle sind verpflichtet:
I. Bei erstmaligem Besuch der Steinblock Boulderhalle ist ein Registrierungsformular wahrheitsgemäß auszufüllen;
II. Bei jeder Nutzung der Boulderanlagen ist eine Eintrittskarte zu erwerben, sofern der Benutzer nicht im Besitz einer gültigen, auf den Benutzer lautenden, Abokarte ist.
III. Bei jeder Nutzung der Boulderanlagen ist bei den dafür vorgesehenen Geräten einzuchippen (auch bei Besitz einer Jahres- oder Saisonskarte).
Die Preise der verschiedenen Eintrittskarten sind der Broschüre im Eingangsbereich der Steinblock Boulderhallen zu entnehmen und/oder an der Kassa ausgehängt bzw zu erfragen. Sie verstehen sich jeweils pro Person (ausgenommen 2+ und 1+ Karten), inklusive der jeweils gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bis zu vier eigene Kinder im Alter von 0-5 Jahren sind in Begleitung eines zahlenden Elternteils kostenlos. Kinder in Begleitung von nicht kletternden Eltern sind kostenpflichtig und müssen von mindestens einer sich verantwortlich erklärenden volljährigen Person begleitet werden. Besitzer eines Tagestickets können die Boulderanlagen am Tag des Erwerbs beliebig oft verlassen bzw. wieder betreten. Auf Nachfrage ist ein Ausweis zur Identitätsüperprüfung vorzulegen.
Familienkarten:
2+: Zwei zahlende Erwachsene plus bis zu vier eigene Kinder unter 15 Jahren
1+: Ein zahlender Erwachsener plus bis zu vier eigene Kinder unter 15 Jahren
Die Abokarten sind ab Kaufdatum für den entsprechenden Zeitraum gültig, d.h.:
Jahreskarten: 365 Tage ab Kaufdatum; zB Kauf am 16. März 2017 gültig bis 15. März 2018
Halbjahreskarte: 6-Monate ab Kaufdatum;
3-Monatskarten: drei auf den Kauftag folgende Monate, zB Kauf am 16. März gültig bis 15. Juni
11er Block: ermöglicht 11 Eintritte unabhängig vom Kalendermonat binnen drei Jahren ab Kaufdatum
Bei Verlust einer Chipkarte wird gegen Vorweis des Kaufbelegs und Bezahlung der Chipgebühr eine neue Chipkarte ausgestellt. Sämtliche Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Die Benutzung der Anlagen und der Aufenthalt in sämtlichen Anlagen der Steinblock Boulderhallen erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Benutzer bestätigt hiermit, Kenntnis darüber zu haben, dass:
I. Bouldern eine Risikosportart ist, deren Ausübung mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist und trotz Weichboden das Risiko schwerer Verletzung mit sich bringt;
II. Bouldern daher stets ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifisches Können erfordert;
III. Insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der angebotenen Vorrichtungen und Sicherungseinrichtungen erhöhte Gefahren entstehen können.
Der Benutzer erklärt hiermit, in guter körperlicher und physischer Verfassung zu sein und all diese mit der Benutzung der Anlagen der Steinblock Boulderhallen verbundenen Risiken und Gefahren, aus freiem Willen in Kauf zu nehmen.
Dem Benutzer sind die im „HEADS-UP Gefahrenquellen beim Bouldern“ genannten boulderspezifischen Risiken bekannt und er nimmt diese in Kauf.
Personen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen die Anlagen der Steinblock Boulderhallen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benutzen. Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr haben die Aufsichtsperson sowie der unmündig Minderjährige eine gültige Eintrittskarte zu erwerben. Für den Erwerb der Eintrittskarte ist eine Registrierung der Daten des unmündig Minderjährigen vorzunehmen, diese Registrierung kann ausschließlich durch den Erziehungsberechtigten erfolgen. Die den unmündig Minderjährigen begleitende Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass der Minderjährige weder sich selbst noch andere Benutzer der Anlagen der Steinblock Boulderhallen gefährdet oder verletzt. Die den unmündig Minderjährigen begleitende Aufsichtsperson haftet für etwaige Personen- und Sachschäden, die der Minderjährige verursacht. Beim Kauf einer Abokarte durch einen Minderjährigen ist die Zustimmung der/des Erziehungsberechtige/n einzuholen.
Für Gruppen ab 8 Personen gilt nach Voranmeldung der Gruppentarif. Beim Kauf eines Gruppentickets muss mindestens eine sich verantwortlich erklärende Person als Gruppenleiter registriert werden. Dieser trägt die volle Verantwortung.
Für Wettkämpfe, andere Veranstaltungen, Reinigung von Wänden und Griffen, das Routensetzen und andere notwendige Arbeiten kann die Boulderanlage oder Teile davon zeitweise für die freie Nutzung gesperrt werden. Diese Sperren werden soweit wie möglich rechtzeitig angekündigt und führen nicht zu Ersatzansprüchen der Benutzer.
Die Unbenutzbarkeit begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises.
In den gesamten Steinblock Boulderhallen, einschließlich der Gastronomiebereiche, herrscht absolutes Rauchverbot.
Beim Aufenthalt in den Boulderanlagen der Steinblock Boulderhalle ist stets darauf zu achten, sich nicht im Sturzbereich eines anderen Benutzers, der gerade bouldert, zu befinden. Übereinanderklettern auf einer Wand, ist ausnahmslos verboten. Die gesamten Weichboden-Bereiche der Boulderanlage gelten als Sturzbereich, in denen von jedem Benutzer besondere Vorsicht gegenüber anderen Benutzern geboten ist.
Die Weichboden-Bereiche der Boulderanlagen dürfen nicht als Liegefläche verwendet werden. Zum Ausruhen sind die dafür vorgesehenen Bereiche zu benutzen. Sowohl beim Bouldern als auch bei jedem anderen Aufenthalt in der Boulderanlage ist auf ausreichenden Seitenabstand zu anderen Benutzern zu achten, um Unfällen vorzubeugen. Andere Benutzer der Anlage sind aufgefordert, fehlbare Personen zurechtzuweisen oder dem Personal zu melden. Die Heizungs-, Ton- und Lichtanlagen sowie Bereiche außerhalb der Kletterflächen und Deckenbereiche der Boulderanlage dürfen nicht zum Klettern verwendet und keinesfalls mit Gewicht belastet werden.
Um Verletzungen zu vermeiden, sollte sich jeder Benutzer vor dem Bouldern stets ausreichend aufwärmen.
Das Bouldern ist nur mit geeignetem Schuhwerk erlaubt. Die Verwendung von Straßenschuhen beim Bouldern oder barfüßiges Bouldern ist nicht erlaubt.
Zur Vermeidung von Verletzungen dürfen beim Bouldern keine Schmuckstücke (wie Ringe, Armreifen und –bänder, Halsketten etc.) getragen werden. Darüber hinaus ist bei jeder Nutzung der Boulderanlagen der Steinblock Boulderhallen das Tragen von Kopfhörern und anderen Geräten die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen verboten.
Das Spotten sowie das Bouldern erfordert ein entsprechendes Maß an Konzentration. Bouldern ohne Spotter ist generell erlaubt, der Nutzer hat allerdings das erhöhten Risiken im Falle eines Sturzes zu beachten.
Der gesamte Weichboden-Bereich ist von sämtlichen Gegenständen freizuhalten. Insbesondere dürfen keine Trinkflaschen auf den Weichböden gelagert werden.
Sollte ein Griff oder Tritt locker werden oder sich drehen, ist dies umgehend einem Mitarbeiter der Steinblock Boulderhallen zu melden. Das selbstständige Anbringen, Verändern oder Versetzen von Tritten und Griffen ist untersagt.
Den Anweisungen der Mitarbeiter der Steinblock Boulderhallen ist stets Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung sind die Mitarbeiter stets berechtigt, dem Benutzer die weitere Benutzung der Anlagen der Steinblock Boulderhallen zu untersagen, ohne dass dies einen Anspruch des Benutzers auf Ersatz für die erworbene Eintrittskarte begründet. Siehe auch Punkt 7.
Die Mitarbeiter der Steinblock Boulderhalle sind aus begründetem Anlass berechtigt, mit jedem Benutzer eine Überprüfung seiner technischen Fertigkeiten durchzuführen und den Benutzer soweit erforderlich auf einen bestimmten Bereich der Boulderanlage zu beschränken (beispielsweise nur die Benutzung des niedrigeren Anfängerbereichs der Boulderanlagen zu gestatten), ohne dass dies Anspruch auf Minderung des Preises der Eintrittskarte begründet. Einen begründeten Anlass im Sinne dieses Punktes stellt die Einschätzung eines Mitarbeiters der Steinblock Boulderhalle aufgrund seiner Wahrnehmung dar, dass durch den Benutzer Gefahren für ihn selbst oder andere Benutzer ausgehen.
Die Mitnahme von Tieren ist – mit Ausnahme von Blinden oder Partnerhunden für Menschen mit besonderen Bedürfnissen – untersagt.
Die Anlagen der Steinblock Boulderhalle und deren sanitäre Einrichtungen sind sauber zu halten. Finden Sie die Anlagen nicht in einem entsprechenden Zustand vor, melden Sie dies bitte umgehend an einen Mitarbeiter der Steinblock Boulderhalle.
Bis zur erreichten Volljährigkeit muss der Erziehungsberechtigte seine schriftliche Zustimmung zum Kauf einer Abokarte erteilen.
Sämtliche Abokarten sind ausnahmslos nicht übertragbar.
Das automationsunterstützte Zutrittssystem ermöglicht den Zutritt während der Öffnungszeiten in denen kein Personal der Steinblock Boulderhalle den Boulderbetrieb beaufsichtigt. Inhaber einer Eintrittskarte die diesen automationsunterstützten Zutritt ermöglichen, dürfen keinen anderen Personen Zutritt in die Steinblock Boulderhalle gewähren. Personen die ohne gültige Eintrittskarte in die Steinblock Boulderhalle gelangen, sind sofort zu melden (an die in der Halle angeschlagene Telefonnummer).
Dementsprechend sind während der Öffnungszeiten, in denen kein Personal der Steinblock Boulderhalle anwesend ist, die Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Auch der automationsunterstützte Zutritt ist auf die in der Halle angeschlagenen verlängerten Öffnungszeiten begrenzt.
Insbesondere während der Öffnungszeiten in denen kein Personal der Steinblock Boulderhalle anwesend ist, ist mit besonderer Achtsamkeit und Rücksichtnahme vorzugehen. Zu deiner eigenen Sicherheit, ist es nicht gestattet alleine in der Halle zu bouldern.
Achte immer darauf, dass eine andere Person gegebenenfalls Erste Hilfe leisten kann.
Im Falle der Verletzung einer anderen anwesenden Person ist umgehend Erste Hilfe zu leisten, gegebenenfalls die Rettung zu alarmieren und Meldung an die in der Halle angeschlagene Telefonnummer der Steinblock Boulderhalle zu erteilen.
Jegliche Haftung der Steinblock Boulderhalle – auch hinsichtlich Haftung für Erfüllungsgehilfen der Steinblock Boulderhalle sowie für vor- und/oder nebenvertragliche Pflichten – gilt, soweit sie nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind, als ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist daher eine Haftung der Steinblock Boulderhalle für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden als Folge eines Personenschadens im Rahmen der leichten Fahrlässigkeit.
Der Benutzer verpflichtet sich, die Steinblock Boulderhalle von sämtlichen von ihm direkt oder indirekt im Zuge der Benutzung der Steinblock Boulderhalle verursachten Schäden jeglicher Art freizustellen. Der Betreiber übernimmt keine Haftung. Der Benutzer verpflichtet sich ferner sämtliche derartige Schäden umgehend dem Personal der Steinblock Boulderhalle zu melden.
Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den kletternden Benutzer und/ oder andere Personen gefährden oder verletzen. Die Steinblock Boulderhalle schließt jede Haftung für die Festigkeit der angebrachten Griffe aus.
Die Steinblock Boulderhalle haftet nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände des Benutzers.Zum Umkleiden sind die vorgesehenen Garderobeneinrichtungen zu benutzen.
Die Steinblock Boulderhalle stellt den Benutzern kostenfrei (gegen Pfand) versperrbare Kästchen in den Garderoben zur Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen zur Verfügung. Ferner besteht die Möglichkeit persönliche Gegenstände in die Boulderanlage mitzunehmen, wo sich ebenfalls Aufbewahrungsmöglichkeiten (offene Kästen) befinden. Durch die optionale Benutzung der versperrbaren Kästchen kommt kein Verwahrungsvertrag mit der Steinblock Boulderhalle zustande. Die Steinblock Boulderhalle haftet daher nicht bei Einbruch in die versperrbaren Kästchen.
Wahrgenommene Beschädigungen der Kästchen haben Benutzer unverzüglich dem Personal der Steinblock Boulderhallen mitzuteilen.
Die Steinblock Boulderhallen organisieren Kurse, die das Erlernen und/oder Verbessern der Fähigkeiten in sämtlichen Bereichen des Klettersports zum Ziel haben. Informationen zu den konkreten Kursen, deren Termine und Kosten liegen in der Steinblock Boulderhalle auf und werden auf der Webseite www.steinblock.at veröffentlicht. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, durch die Reihenfolge der Anmeldung werden die Teilnehmer festgelegt. Teilnehmer, die nicht berücksichtigt werden können, werden umgehend informiert.
Die Steinblock Boulderhalle behält sich das Recht vor, den Kletterkurs ohne vorherige Bekanntgabe – somit auch am Tag der Veranstaltung – abzusagen, ohne dass der Grund hierfür den Kursteilnehmern offen gelegt werden muss. Sofern eine Veranstaltung abgesagt werden muss, bemüht sich die Steinblock Boulderhalle um einen geeigneten Ersatztermin. Im Falle, dass kein Ersatztermin gefunden werden kann, werden die Kursgebühren für die entsprechende Einheit zurückerstattet. Jede Form frustrierter Aufwendungen (Fahrtkosten etc.) werden jedoch nicht ersetzt. Die Steinblock Boulderhalle kann von einem Vertrag über einen Kletterkurs mit einzelnen Teilnehmern zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Teilnehmers eine Gefährdung für die ordnungsgemäße Durchführung des Kletterkurses oder für andere Teilnehmer ausgeht; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühren.
Jeder Kursteilnehmer hat das Recht, seine Teilnahme an einem Kletterkurs bis zu sieben Tagen vor Kursbeginn abzusagen, in welchem Fall bereits geleistete Kursbeiträge zur Gänze erstattet werden.
In unserer Boulderanlage dürfen Kurse externer Veranstalter oder Gruppenleiter nur nach Anmeldung und Vereinbarung mit der Steinblock Boulderhalle abgehalten werden.
Der Leiter einer externen Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine Teilnehmer.
Für die Durchführung von Kursen können einzelne Bereiche der Steinblock Boulderhallen gesperrt werden. Ist ein Bereich gesperrt steht er den anderen Benutzern der Steinblock Boulderhallen für die Dauer der Sperre nicht zur Verfügung.
Das eigenmächtige Reservieren bzw. Absperren von Wandbereichen durch Gruppen ist nicht erlaubt.
Wer gegen die AGB oder Anordnungen des Personals der Steinblock Boulderhallen verstößt, kann von der Benutzung einzelner oder sämtlicher Bereiche der Steinblock Boulderhallen ausgeschlossen und des Geländes der Steinblock Boulderhallen verwiesen werden.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Preises der erworbenen Eintrittskarte. Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB oder Anordnungen vom Personal der Steinblock Boulderhallen kann gegen den Benutzer ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wobei Tages-, Saisons- oder Jahreskarten in diesem Fall storniert werden. Es besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Kaufpreises.
Der Benutzer stimmt zu, dass die im Rahmen der Benutzung der Steinblock Boulderhallen bekannt gegebenen Daten (Anrede, Titel, Vorname, Nachname, Straße, Ort, Telefon, Mailadresse, Geburtsdatum, Foto , abgeschlossene Verträge, Daten zur Zahlungsart, Kontonummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung (Verkauf und Abwicklung von Eintritten, Kurse, Konsumationen), Buchhaltung, Videoüberwachung zu Sicherheitszwecken, Fotografie sowie zur internen Marktforschung und Marketingzwecken durch die Unternehmensgruppe der Steinblock Boulderhallen zentral verarbeitet werden dürfen.
Die vom Benutzer bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit dem Benutzer nicht abschließen. Der Benutzer stimmt auch zu, dass alle im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss erfassten Daten über die Vertragslaufdauer hinaus und maximal 1 Jahr über die längste, für die Unternehmensgruppe der Steinblock Boulderhallen geltende gesetzliche Aufbewahrungspflicht hinaus gespeichert bleiben dürfen. Diese Daten dürfen im Falle eines erneuten Vertragsabschlusses von der Unternehmensgruppe der Steinblock Boulderhallen weiterverarbeitet und gegebenenfalls an Dritte übermittelt werden. Der Benutzer wurde darüber aufgeklärt, dass er berechtigt ist, diese Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Der Benutzer stimmt auch zu, dass seine bekannt gegebene elektronische Postadresse für Direktmarketing von der Unternehmensgruppe der Steinblock Boulderhallen mittels E-Mail benutzt werden darf, wobei der Benutzer diese Zustimmung jederzeit widerrufen kann. Mit der Registrierung eines unmündig Minderjährigen stimmt der Erziehungsberechtige ausdrücklich der Verarbeitung bzw. Speicherung der Daten des Minderjährigen zu. Die Datenschutzpolitik der Steinblock Boulderhallen kann auf ihrer Webseite unter https://steinblock.at/agb abgerufen werden. Der Benutzer bestätigt hiermit, dass er die Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden hat und damit einverstanden ist. Verantwortlich für Anfragen bzgl. Persönlicher Daten bzw. deren Löschung ist Alexander Flatz und seine Vertretung Guntram Mattle. Zu erreichen unter der Mail Adresse datenschutz@steinblock.at oder an der Steinblock Bar.
Der Benutzer gibt sein Einverständnis dafür, dass in den Kletterbereichen der Steinblock Boulderhalle durch Personal der Steinblock Boulderhalle oder Dritte – auch ohne, dass der Benutzer unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt wird – Fotos und Filme angefertigt werden, auf denen der Benutzer erkennbar sein kann und diese zur Bewerbung der Steinblock Boulder- halle, insbesondere zur Präsentation der Boulderanlagen auf der Website sowie auf den Socialmedia-Kanälen der Steinblock Boulderhalle, entgeltfrei und ohne Nennung der gezeigten Personen publiziert werden dürfen. Der Benutzer verzichtet diesbezüglich auf jegliche Ansprüche nach § 78 Urheberrechtsgesetz.
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an datenschutz@steinblock.at widerrufen werden. Der Widerruf gilt sodann jedoch nur ab dem Zeitpunkt der Erklärung und kann keine Ansprüche begründen, die sich auf einen Zeitraum vor der Erklärung des Widerrufs beziehen. Insbesondere wird die Steinblock Boulderhalle durch einen Widerruf dieser Einwilligung nicht verpflichtet bereits publizierte Fotos oder Filme zu entfernen.
Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame, die ihr nach dem (wirtschaftlichen) Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu vereinbaren.
Die Steinblock Boulderhallen behalten sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Jede Änderung sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser, werden jedem Benutzer in geeigneter Weise (durch Aushang in den Anlagen der Steinblock Boulderhalle sowie durch persönliche Zusendung per E-Mail, sofern dies faktisch möglich und zweckmäßig ist) bekannt gegeben.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
GU Holding GmbH – datenschutz(AT)steinblock.at +43 5522 22217
Verantwortlich für Datenschutz Anfragen sind: Alexander Flatz und in seiner Vertretung Guntram Mattle.
Es werden keine personenbezogenen Cookies gesetzt. Die Session-Cookies beziehen sich ausschließlich auf Logins für die Homepagewartung sowie Browser und Display Anpassungen für eine flüssige und klare Darstellung.
Unsere Website verwendet Funktionen des Webanalysedienstes AW-Stats. AW-Stats ist ein Open Source Webanalyse Tool das ausschließlich auf unserem Server läuft und keine Cookies benötigt.
Wir haben mit dem Anbieter einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.
Ihre IP-Adresse wird erfasst, aber umgehend pseudonymisiert. Dadurch ist nur mehr eine grobe Lokalisierung möglich. Die Beziehung zum Webanalyseanbieter basiert auf Standardvertragsklauseln der Europäischen Komission.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1a und/oder f der DSGVO.
Unser Anliegen im Sinne der DSGVO ist die Verbesserung unseres Angebotes und unseres Webauftritts. Da uns die Privatsphäre unserer Nutzer wichtig ist, werden die Nutzerdaten pseudonymisiert
Die Nutzerdaten werden für die Dauer von einem Jahr aufbewahrt.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.